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Gesetzliche Krankenkassen bezahlen keine Rückholung aus dem Urlaub!


(Urteil des Bundessozialgerichts Kassel vom 10.10.1978)



Die dabei entstehenden, zum Teil erheblichen Kosten werden vollständig von der IFA getragen. Mit diesem Service schließt die IFA eine Lücke im deutschen Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nämlich keinerlei Rücktransportkosten gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel vom 10.10.1978 mit der Begründung "wer sich eine Auslandsreise leisten kann, kann sich auch entsprechend selbst absichern."

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